Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung vom 11.01.2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Julian Marschalek, handelnd unter „Revalta Marketing“, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über Dienstleistungen im Bereich Performance Marketing, Leadgenerierung, Online-Marketing, Funnel-Erstellung, E-Mail-Marketing und angrenzende Beratungsdienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die Konzeption, Umsetzung und Betreuung von Online-Werbekampagnen (z. B. Meta Ads), Leadgenerierung, Erstellung und Optimierung von Werbemitteln, Funnels, Formularen und Automationen, sowie die strategische Beratung im Bereich Marketing und Vertrieb.
(2) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung gemäß § 611 BGB.
(3) Ein bestimmtes Umsatz-, Lead- oder Abschlussniveau wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots (z. B. per E-Mail, WhatsApp) oder durch Zahlung der vereinbarten Vergütung (z. B. via Stripe, Überweisung oder Lastschrift).
(2) Mit Zahlung gilt das Angebot als angenommen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Inhalte vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote, Inhalte und Werbeaussagen selbst verantwortlich (z. B. UWG, DSGVO, Maklerrecht).
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer transparent und wahrheitsgemäß über aus den Leistungen des Auftragnehmers resultierende zustandegekommene Aufträge, Vertragsabschlüsse, Verkaufserfolge oder sonstige relevante wirtschaftliche Ergebnisse zu informieren, soweit dies zur sauberen Performance-Messung, Optimierung der Marketingmaßnahmen oder Abrechnung vereinbarter leistungsabhängiger Vergütungsbestandteile erforderlich ist. Unterbleibt eine solche Mitwirkung oder erfolgt sie verspätet oder unvollständig, können daraus resultierende Einschränkungen der Messbarkeit, Optimierbarkeit oder Ergebniszuordnung nicht dem Auftragnehmer angelastet werden.
5. Weisungsfreiheit und Einsatz Dritter
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und weisungsfrei. Eine Eingliederung des Auftragnehmers oder von ihm eingesetzter Personen in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers findet nicht statt. Der Auftragnehmer unterliegt keinen arbeitsrechtlichen Weisungen des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, fachliche Anforderungen oder Vorgaben in Bezug auf Inhalt, Zielsetzung oder Ausgestaltung der vereinbarten Leistungen zu machen. Solche Vorgaben stellen keine arbeitsrechtlichen Weisungen dar und begründen weder ein Weisungsrecht im arbeitsrechtlichen Sinne noch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer, Freelancer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Der Auftraggeber kann dem Einsatz einzelner Personen nur aus wichtigem Grund widersprechen. Die Auswahl, Beauftragung, Koordination und Steuerung dieser Personen obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer.
6. Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind monatliche Betreuungspauschalen im Voraus zu zahlen, einmalige Setup-Gebühren sind sofort fällig.
(3) Werbebudgets (z. B. Meta Ads) sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden vom Auftraggeber direkt an die jeweilige Plattform gezahlt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.
7. Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
(2) Eine Kündigung – gleich aus welchem Grund – bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt für den Auftragnehmer insbesondere dann vor, wenn – der Auftraggeber seine Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, – über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, – der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt und dadurch die Vertragserfüllung erheblich beeinträchtigt, – der Auftraggeber unrichtige oder irreführende Angaben macht, die für die Durchführung der Leistungen wesentlich sind, – der Auftraggeber gegen gesetzliche Vorschriften oder Plattformrichtlinien verstößt und dadurch eine Fortsetzung der Zusammenarbeit für den Auftragnehmer unzumutbar wird. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
(4) Bereits gezahlte Beträge werden bei vorzeitiger Kündigung nicht erstattet.
(5) Beauftragt der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen weiteren Dienstleister mit Leistungen, die ganz oder teilweise mit den Leistungen des Auftragnehmers konkurrieren oder diese überschneiden (insbesondere im Bereich Performance Marketing, Leadgenerierung oder Online-Werbung für identische oder vergleichbare Zielgruppen), und ist dadurch nach objektiver Einschätzung des Auftragnehmers zu erwarten, dass die Wirksamkeit der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen wesentlich beeinträchtigt oder kannibalisiert wird, ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung bleiben bereits entstandene Vergütungsansprüche des Auftragnehmers vollumfänglich bestehen; eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen erfolgt nicht.
8. Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Werbemitteln ein.
(2) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung über das Vertragsende hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers und ist nur nach vollständiger Begleichung aller offenen Vergütungsansprüche zulässig.
(3) Vorlagen, Templates, Systeme, Prozesse, Workflows, Strukturen, Konzepte und sonstige vom Auftragnehmer entwickelten Inhalte bleiben – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich eine Schöpfungshöhe im Sinne des § 2 UrhG erreichen oder nicht – ausschließliches geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
(3) Keine Haftung besteht für Änderungen von Plattform-Richtlinien (z. B. Meta), Sperrungen von Werbekonten oder Performance-Schwankungen durch Markt- oder Zielgruppenverhalten.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber namentlich und mit Logo als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Leistungskennzahlen dürfen anonymisiert zu Marketingzwecken verwendet werden.
11. Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Sofern erforderlich, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.